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Eine
gezielte Ausbildung und sportliche Betätigung kommt den elementaren
Bedürfnissen des Hundes entgegen und bietet ihm in unserer unnatürlichen
Menschenumwelt einen Bereich, in dem er seine angeborenen Fähigkeiten und
Triebe optimal ausleben kann.
Das Rudelverhalten bzw. die Einordnung
des Hundes werden dadurch positiv beeinflusst, steuerbar und verlässlich.
Gleichzeitig erweitert der Hundeführer seinen kynologischen Sachverstand
(Hundepsychologie, Gesundheit ...). Nebenbei wird seine Selbstdisziplin,
Geduld und Einfühlungsvermögen gestärkt.
Hund und Hundeführer wachsen dabei zu
einem echten Team zusammen.
Der HGSN bietet eine fundierte
Ausbildung zum Begleit-, Schutz- und Fährtenhund.
Begleithundausbildung Die
Begleithundprüfung geht allen anderen Prüfungen voraus.
Zunächst
wird bei der "BH" die Unbefangenheit gegenüber einer
Menschengruppe und dem Richter, der den Hund anfasst, überprüft. Dann
folgt der Unterordnungsteil, in dem bestimmte Grundkommandos wie "Fuß",
"Sitz" und "Platz" in verschiedenen Anwendungen ausgeführt
werden.
Zum
Schluss muss der Hund im Verkehrsteil seine Verträglichkeit gegenüber
anderen Straßenverkehrsteilnehmern beweisen.
An
diesen praktischen Teil schließt sich noch ein kleiner theoretischer Teil
an, in dem der Hundeführer einige Fragen zum Hund und dessen Haltung
beantworten muss. Die BH
ist also nicht nur die vorgeschriebene Grundlage für andere Prüfungen,
sondern auch ein Nachweis dafür, dass der Hund den so absolut notwendigen
Grundgehorsam besitzt. Daher ist es zumindest bei Hunden ab einer gewissen
Größe ratsam, wenigstens eine BH abzulegen, auch wenn keine weiteren Ambitionen im
Hundesport bestehen.
Mit
der Ausbildung zum Begleithund beginnen wir spielerisch mit 6 Monaten. Zunächst
einmal soll der Hund lernen, dass die Unterordnung Spaß macht. Danach
erst kommen die Übungsteile für die BH dazu. Die Begleithundprüfung
kann frühestens mit 15 Monaten abgelegt werden. |